Das Leitungsgremium der Gemeinde

Aus 4-15 Personen besteht nach den landeskirchlichen Richtlinien das Leitungsgremium einer Gemeinde - wobei die zuständigen OrtspfarrerInnen stimmberechtigt per Amt, sowie der Gemeinde zugeordnete weitere PfarrerInnen, PrädikantInnen und Kirchenälteste als beratende Mitglieder (ohne eigenes Stimmrecht) hinzu kommen. 

Da viele Themen und Entscheidungen eines Kirchenvorstandes persönliche Belange berühren (Kirchenmitgliedschaften, Beziehungen zur Gemeinde/anderen Personen, Seelsorge) sind Sitzungen des Kirchenvorstandes grundsätzlich nicht-öffentlich und unterliegen die Mitglieder des Kirchenvorstandes auch einer Schweigepflicht.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind dabei...:

  • die Beratung und Entscheidung über die Gestaltung des Gottesdienstes,
  • über die Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit,
  • die Fürsorge für Kranke, Benachteiligte, Arme und Alte,
  • achtet auf die Tradition der Sonn- und Feiertage,
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und entscheidet über deren Nutzung,
  • gestaltet den kirchlichen Haushalt,
  • vertritt die Gemeinde in der Öffentlichkeit,
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit,
  • fördert die ökumenischen Beziehungen.  

Vor allem aber möchten wir für Sie und Ihre Anliegen da sein. Ob es Anregungen, Fragen, Kritik oder Wünsche sind: nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Je mehr wir voneinander wissen, umso besser können wir reagieren und Angebote erstellen. 

Über unseren aktuellen Kirchenvorstand und seine gegenwärtige Arbeit unterrichten wir auf unseren Unterseiten: