Aus 4-15 Personen besteht nach den landeskirchlichen Richtlinien das Leitungsgremium einer Gemeinde - wobei die zuständigen OrtspfarrerInnen stimmberechtigt per Amt, sowie der Gemeinde zugeordnete weitere PfarrerInnen, PrädikantInnen und Kirchenälteste als beratende Mitglieder (ohne eigenes Stimmrecht) hinzu kommen.
Da viele Themen und Entscheidungen eines Kirchenvorstandes persönliche Belange berühren (Kirchenmitgliedschaften, Beziehungen zur Gemeinde/anderen Personen, Seelsorge) sind Sitzungen des Kirchenvorstandes grundsätzlich nicht-öffentlich und unterliegen die Mitglieder des Kirchenvorstandes auch einer Schweigepflicht.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind dabei...:
Vor allem aber möchten wir für Sie und Ihre Anliegen da sein. Ob es Anregungen, Fragen, Kritik oder Wünsche sind: nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Je mehr wir voneinander wissen, umso besser können wir reagieren und Angebote erstellen.
Über unseren aktuellen Kirchenvorstand und seine gegenwärtige Arbeit unterrichten wir auf unseren Unterseiten: